Mietbedingungen & Versicherung

Mietbedingungen

AGB

 

1.       Abschluss des Mietvertrages

 

Sie können Ihr Reisemobil persönlich, schriftlich, per Telefax oder telefonisch buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.

 

2.       Leistungen

 

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Unsere Preise schließen ein: Die gesetzliche Mehrwertsteuer, 350 km pro Miettag (Ab 14 Miettagen alle gefahrenen Kilometer). Kfz-Haftpflichtversicherung (unbegrenzte Deckung), Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1.500 Euro je Schadenfall), Kosten für Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und fällige Wartung. Inventar laut Inventarverzeichnis. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, ein anderes Mobil ähnlicher Größe und Ausstattung als das oben bezeichnete zu liefern.

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3.       Bezahlung

 

Die im Mietvertrag ausgewiesene Anzahlung von ca. 20% des Mietpreises ist innerhalb einer Woche nach Mietvertragsabschluss zu leisten. Die Restzahlung ist mindestens 10 Tage vor Mietbeginn zu überweisen oder in bar zur Übergabe mitzubringen. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn kürzer als 10 Tage, wird der volle Mietpreis sofort fällig. Ohne Bezahlung des Mietpreises wird das Reisemobil nicht ausgehändigt.

 

4.       Übergabe und Rücknahme

 

Übergabe- und Rücknahmetermin werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt. Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution von 1.000€ in bar zu hinterlegen. Die Kaution kann NICHT per Visa oder Mastercard blockiert werden. Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll von Ihnen zu unterzeichnen, in dem das Inventar und der Zustand des Fahrzeuges mit seinen Mängeln aufgeführt sind. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsmäßen Zustand des Fahrzeuges an. Sie verpflichten sich,  uns das Fahrzeug termingerecht, innen gereinigt und vollgetankt wieder zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet und zwar ist der doppelte Tagesmietpreis für jeden angefangenen Tag zu zahlen. Für nicht entleerte Toiletten- bzw. Abwassertanks werden 100 Euro bzw. 30 Euro, für eine nicht erfolgte Innenreinigung 90 Euro (100 Euro - Sunlight T68) berechnet. Für beschädigte bzw. fehlende Teile des Inventars ist Ersatz zu leisten.

 

5.       Besondere Obliegenheiten des Mieters

 

Das Fahrzeug darf nur von Ihnen selbst bzw. von im Mietvertag aufgeführten Fahrern gelenkt werden. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind oder zur Weitervermietung oder Verleihung zu verwenden.

 

Erforderliche Reparaturen zur Gewährleistung von Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs dürfen von Ihnen bis zum Preis von 150 Euro ohne Nachfrage in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Sofern die Summe 150 Euro übersteigt, ist die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Die insoweit angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der Vermieter gegen Vorlage der Belege. Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Ferner sind alle den Unfallhergang  betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen.

 

6.       Haftung

 

Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung en besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Haftung des Mieters: Sie haften bei von Ihnen verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Sie haften unbeschränkt, sofern Sie den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben, der Schaden durch alkohol-oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder Sie Unfallflucht begangen haben. Sie haften im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck, durch Ladegut oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeug entstanden sind.

 

7.       Umbuchung

 

Bei einer Buchungsänderung bis 60 Tage vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 30 Euro fällig. Spätere Buchungsänderungen sind nicht möglich. Sie können aber jederzeit von der Anmietung zurücktreten. Bei einem Rücktritt können wir für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen pauschalierten Schadenersatz verlangen. Maßgebend für den Rücktrittzeitraum ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt: Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, vom 59. Tag bis 30. Tag vor Mietbeginn 40% des Mietpreises, vom 29. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 60% des Mietpreises und ab dem 14. Tag vor Mietbeginn 85% des Mietpreises. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin von Ihnen übernommen, sind Sie ebenfalls zu einem pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 85% des Mietpreises verpflichtet. Wir sind berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Gegebenenfalls verringert ein anderweitig erzielter Mietpreis Ihre Schadenersatzverpflichtung. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

 

8.       Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

 

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Maut-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie und Ihre Mitreisenden selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zur Ihren Lasten.

 

 

 

9.       Gerichtsstand

 

Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.